Betreuung

Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI:

Die hier beschriebenen Leistungen sind für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gedacht, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Die Feststellung, ob ein solcher Bedarf besteht, trifft der MDK ( Medizinscher Dienst der Krankenkassen).

Für diese Leistungen bekommen Sie von der Pflegekasse monatlich 125,00 € finanzielle Unterstützung. Dieses Budget können Sie für Betreuungsleistungen oder für hauswirtschaftliche Unterstützung verwenden.

  • Spiele die der Pflegebedürftige aus früheren Zeiten kennt
  • Gedächtnistraining
  • Basale Stimulation
  • Spaziergänge
  • Basteln
  • Bewegungstraining