Behandlungspflege

Wenn sie Behandlungspflege nach SGB V benötigen, können wir selbstverständlich nach der Erstellung einer Verordnung durch den zuständigen Arzt, alle nötigen Versorgungen durchführen. Die entstehenden Behandlungskosten werden i.d.R von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Behandlungspflegerische Tätigkeiten nach SGB V können u.a. sein:

  • Das Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Überwachung der Blutzuckerwerte so wie bei Bedarf die Verabreichung von Insulinspritzen
  • Wundpflege und Behandlung
  • Verbände an- und ablegen
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen( I.m. und S.c.)

Für alle relevanten Tätigkeiten steht ein kompetentes und zuverlässiges Pflegeteam zur Verfügung, dass sich durch fachliche Weiterbildungen und Qualifikationen auszeichnet.