Wenn sie Behandlungspflege nach SGB V benötigen, können wir selbstverständlich nach der Erstellung einer Verordnung durch den zuständigen Arzt, alle nötigen Versorgungen durchführen. Die entstehenden Behandlungskosten werden i.d.R von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Behandlungspflegerische Tätigkeiten nach SGB V können u.a. sein:
- Das Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Überwachung der Blutzuckerwerte so wie bei Bedarf die Verabreichung von Insulinspritzen
- Wundpflege und Behandlung
- Verbände an- und ablegen
- Kompressionstherapie
- Injektionen( I.m. und S.c.)
Für alle relevanten Tätigkeiten steht ein kompetentes und zuverlässiges Pflegeteam zur Verfügung, dass sich durch fachliche Weiterbildungen und Qualifikationen auszeichnet.